Dipl. Kfm. (FH) Thomas Schmekal Steuerberater
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Lohnbuchhaltung

In der Lohnbuchhaltung werden die Lohnkonten anhand der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten eingerichtet, die Lohnabrechnungsdaten zusammengestellt und die Nettolöhne und Abzüge berechnet, wie z.B.:

  • Lohnsteuer
  • Lohnkirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Rentenversicherungsbeiträge
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Pflegeversicherungsbeiträge
  • Arbeitslosenversicherungsbeiträge
  • Anrechnung von Abschlagszahlungen

 


Es werden die Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer und die Unterlagen für die Arbeitgeber (Lohnkonten) angefertigt. Die Lohnsteueranmeldungen und Mitteilungen für die Sozialversicherungsträger werden erstellt. Eine Zahlungsliste mit Zahlungsverkehrsträgern für den Zahlungsverkehr und eine Buchungsliste oder -datei für die Buchhaltung runden den monatlichen Vorgang ab.

 



  • Weitere Tätigkeiten in der Lohnbuchhaltung sind unter anderen:
  • Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Jahresentgeltnachweise für die Berufsgenossenschaft
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes
  • Ausstellen von Verdienstbescheinigungen
  • Betreuung und Teilnahme bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen, Prüfungen durch das Arbeitsamt oder die Berufsgenossenschaft